Häufig gestellte Fragen

Die Zulassung zum Weiterbildungslehrgang erfolgt nach Antrag über das EFWI durch das Ministerium für Bildung (BM). Bei Antragstellern, die ohne 1. und 2. Lehramtsprüfung an einer Schule in Rheinland-Pfalz unterrichten, entscheidet das Ministerium nach Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen. In der Vergangenheit wurden z. B. pädagogische Fachkräfte und Diplom-Lehrkräfte zumeist zugelassen. Für päd. Fachkräfte entfällt die Verpflichtung des 6 monatigen Religionsunterrichts sowie der Bewährungfeststellung.  Angehörige von Berufsgruppen ohne Lehramtsprüfung erhalten nach erfolgreichem Abschluss keine Unterrichserlaubnis sondern ein Zertifikat. Der erfolgreiche Abschluss des Weiterbildungslehrgangs führt nicht zu einem anderen Status (Lehramt o.ä.).

Bei kontinuierlicher Arbeit sind ca. vier Stunden wöchentlich realistisch, je nach theologischen Vorkenntnissen etwas weniger oder mehr. Neben dem wöchentlichen Arbeitspensum sollten für die Prüfungsvorbereitung mindestens zwei Wochen konzentrierte Lektüre und Erarbeitung einkalkuliert werden.  

Die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang ist weitgehend kostenfrei. Die Kosten für Fahrten und Material werden gegebenfalls auf die Teilnehmenden umgelegt. Hinzu kommen Kosten für Bücher.

Für erste Informationen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin für den Weiterbildungslehrgang, Frau Zangmeister, Tel. (06341) 557 554-43 von Montag bis Freitag täglich in der Regel von 09.00 h – 12.00 h zur Verfügung.

Gerne können Sie auch einen Gesprächstermin mit den Studiengangsleiterinnen vereinbaren.

Detaillierte Informationen mit Gelegenheit zu Rückfragen bietet der einmal jährlich (in der Regel im Mai oder Juni) stattfindende Informationsnachmittag. Die Teilnahme an dieser Online-Veranstaltung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang.

Zu Einzelfragen, die am Informationsnachmittag nicht beantwortet werden können, kann bei Bedarf per Mail ein Gesprächstermin vereinbart werden.

Die Gesamtleitung des Weiterbildungslehrgangs liegt bei EFWI-Direktorin Dr. Anja Angela Diesel. Für Fragen zu Direktkurs I, II und III ist EFWI-Dozentin Dr. Young-Mi Lee zuständig, für Direktkurs IV EFWI-Direktorin Dr. Anja Angela Diesel.

Die Kontaktdaten der EFWI- Dozenten finden Sie hier.

Am Ende des Weiterbildungslehrgangs steht eine 30-minütige mündliche Prüfung (Kolloquium) mit Themen aus zwei Hauptfächern (Biblische Theologie und Kirchengeschichte/Systematische Theologie) und einem Nebenfach (Religionspädagogik).

Der Weiterbildungslehrgang erstreckt sich über zwei Schuljahre, von September des 1. Schuljahres (Direktkurs I) bis zum Juni des zweiten Schuljahres (Abschlussprüfung: Kolloquium)

Erforderlich ist die lückenlose Präsenz während der vier einwöchigen Direktkurse im EFWI sowie die Teilnahme an den regionalen Studienzirkeln.

Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an und die regelmäßige Mitarbeit in den vier Direktkursen und den Studienzirkeln voraus.

Die regionalen Studienzirkel kommen in der Regel einmal monatlich nachmittags zusammen. Die Treffen dienen der Nachbereitung und Vertiefung von Inhalten der Direktkurse sowie der Diskussion von Fragen, die sich aus den Direktkursen ergeben.

Der Weiterbildungslehrgang schließt mit einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) ab. Nach dem bestandenen Kolloquium wird sofern die entsprechenden Voraussetzungen dafür gegeben sind die staatliche Unterrichtserlaubnis für das Fach Evangelische Religion erteilt.

Die staatliche Unterrichtserlaubnis ist die Voraussetzung für die kirchliche Bevollmächtigung (Vokatio).
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung werden die Absolventen von der für sie zuständigen Landeskirche zu einer Bevollmächtigungs- (oder Vokations-)Tagung eingeladen. Im Rahmen dieser Tagung wird die kirchliche Beauftragung für den evangelischen Religionsunterricht (Bevollmächtigung, Vokatio) erteilt.

Nein.

Nein.

Die Unterrichtserlaubnis gilt für die Schulstufe, auf die sich das jeweilige Lehramt bezieht (z. B. Grundschule: Grundschule, Realschule +: Sek. I). Bei Gymnasial- und Berufsschullehrkräften gilt die Unterrichtserlaubnis für die Sek. I.

Für Erweiterungsprüfungen (z. B. für Gymnasiallehrkräfte, die dieses Fach auch in der Sek II unterrichten möchten) ist das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen (LPA) im Ministerium für Bildung (BM) zuständig. Abgelegt werden die Erweiterungsprüfungen an Universitäten im Land Rheinland-Pfalz, für Ev. Religion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.