Die Zulassung zum Weiterbildungslehrgang erfolgt nach Antrag über das EFWI durch das Ministerium für Bildung (BM). Bei Antragstellern, die ohne 1. und 2. Lehramtsprüfung an einer Schule in Rheinland-Pfalz unterrichten, entscheidet das Ministerium nach Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen. In der Vergangenheit wurden z. B. pädagogische Fachkräfte und Diplom-Sportlehrer zumeist zugelassen. Angehörige von Berufsgruppen ohne Lehramtsprüfung erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat. Der erfolgreiche Abschluss des Weiterbildungslehrgangs führt nicht zu einem anderen Status (Lehramt o.ä.).
Bei kontinuierlicher Arbeit sind ca. vier Stunden wöchentlich realistisch, je nach theologischen Vorkenntnissen etwas weniger oder mehr. Neben dem wöchentlichen Arbeitspensum sollte für die Prüfungsvorbereitung mindestens eine Woche konzentrierte Lektüre in den Osterferien einkalkuliert werden.
Z. Zt. beträgt der Teilnahmebeitrag 75,-- Euro pro Direktkurs. Es sind vier Direktkurse somit 300,-- € (4 x 75,--). Hinzu kommen Kosten für Kopien und Materialien, die während der Kurse zur Verfügung gestellt werden, sowie für Busfahrten im Rahmen der Direktkurse (Orthodoxe Kirche, Synagoge, Moschee) in Höhe von
ca. 50,-- € sowie Kosten für Bücher, deren Anschaffung für die häusliche Lektüre und die begleitende Arbeit in den Studienzirkeln erforderlich ist, in Höhe von ca. 150,-- €.
Für erste Informationen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin für den Weiterbildungslehrgang, Frau Zangmeister, Tel. (06341) 557 554-43 von Montag bis Freitag täglich in der Regel von 09.00 h – 12.00 h zur Verfügung.
Gerne können Sie auch einen Gesprächstermin mit dem Studiengangsleiter vereinbaren.
Detaillierte Informationen mit Gelegenheit zu Rückfragen bietet der einmal jährlich (in der Regel im April oder Mai) stattfindende Informationsnachmittag. Der Besuch des Informationsnachmittags ist Voraussetzung für die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang.
Zu Einzelfragen, die am Informationsnachmittag nicht beantwortet werden können, kann bei Bedarf per Mail ein Gesprächstermin vereinbart werden.
Die Gesamtleitung des Weiterbildungslehrgangs liegt bei EFWI-Direktorin Dr. Anja Angela Diesel. Für Fragen zu Direktkurs I, II und III ist EFWI-Dozentin Dr. Young-Mi Lee zuständig, für Direktkurs IV EFWI-Direktorin Dr. Anja Angela Diesel.
Die Kontaktdaten der EFWI- Dozenten finden Sie hier.
Am Ende des Weiterbildungslehrgangs steht eine 30-minütige mündliche Prüfung (Kolloquium) mit Themen aus zwei Hauptfächern (Biblische Theologie und Kirchengeschichte/Systematische Theologie) und einem Nebenfach (Religionspädagogik).
Der Weiterbildungslehrgang erstreckt sich über zwei Schuljahre, von September des 1. Schuljahres (Direktkurs I) bis zum Juni des zweiten Schuljahres (Abschlussprüfung: Kolloquium)
Erforderlich ist die Präsenz während der vier einwöchigen Direktkurse im EFWI sowie die Teilnahme an den regionalen Studienzirkeln.
Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an den vier Direktkursen sowie die regelmäßige Mitarbeit im Studienzirkel voraus.
Die regionalen Studienzirkel kommen in der Regel einmal monatlich nachmittags zusammen. Die Treffen dienen der Nachbereitung und Vertiefung von Inhalten der Direktkurse sowie der Diskussion von Fragen, die sich aus den Direktkursen ergeben.
Der Weiterbildungslehrgang schließt mit einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) ab. Nach dem bestandenen Kolloquium wird die staatliche Unterrichtserlaubnis für das Fach Evangelische Religion erteilt.
Die staatliche Unterrichtserlaubnis ist die Voraussetzung für die kirchliche Bevollmächtigung (Vokatio).
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung werden die Absolventen von der für sie zuständigen Landeskirche zu einer Bevollmächtigungs- (oder Vokations-)Tagung eingeladen. Im Rahmen dieser Tagung wird die kirchliche Beauftragung für den evangelischen Religionsunterricht (Bevollmächtigung, Vokatio) erteilt.
Nein.
Nein.
Die Unterrichtserlaubnis gilt für die Schulstufe, auf die sich das jeweilige Lehramt bezieht (z. B. Grundschule: Grundschule, Realschule +: Sek. I). Bei Gymnasial- und Berufsschullehrkräften gilt die Unterrichtserlaubnis für die Sek. I.
Für Erweiterungsprüfungen (z. B. für Gymnasiallehrkräfte, die dieses Fach auch in der Sek II unterrichten möchten) ist das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen (LPA) im Ministerium für Bildung (BM) zuständig. Abgelegt werden die Erweiterungsprüfungen an Universitäten im Land Rheinland-Pfalz, für Ev. Religion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.